Moderatoren: Alveradis, whitestorm, evoi

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Noriel de Morville hat geschrieben:Estragol, Methyleugenol, Cumarin und Safrol sind Substanzen, die krebsauslösende und erbgutverändernde Wirkungen gezeigt haben. Das BgVV schätzt das Risiko für Verbraucher, die regelmäßig estragol- und methyleugenolhaltige Lebensmittel verzehren, aufgrund der relativ geringen Aufnahmemengen dieser Stoffe als nicht sehr hoch ein.
Kräuter (-tees) und Gewürze sind Drogen, die generell nicht häufig, regelmäßig und in großen Mengen konsumiert werden sollten, da von ihnen auch pharmakologische Wirkungen ausgehen können. JEDES DING SEI GIFT, DIE MENGE MACHTS.
Estragol- und methyleugenolhaltige Gewürze und Kräuter (-tees), darunter Estragon, Basilikum, Anis, Sternanis, Piment, Muskatnuss, Lemongras sowie Bitterfenchel- und Süßfenchelsamen, chinesicher Zimt (CUMARIN ) sollten nicht übermäßig und in größeren Mengen verzehrt werden. Gegen den gelegentlichen Einsatz in der Küchenpraxis ist nichts einzuwenden.






aber mal ehrlich irgentwann wird die zubereitung von Pfefferminz tee verboten Noriel de Morville hat geschrieben:Momentan laufen Abmahnungen für Foren, in denen hilfreiche Eigenschaften von Lebensmitteln "verbreitet werden". Das heisst, die reine Erwähnung von gesundheitsfördernder Wirkung von allem was Gaja uns schenkt, und was nicht von Unternehmen chemisch hergestellt wurde, ist verboten und kostet mal eben 50.000 €.
Deshalb gilt!
§ 12 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
(1) Es ist verboten, beim Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall
1.
Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen,
2.
Hinweise auf ärztliche Empfehlungen oder ärztliche Gutachten,
3. etc.
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